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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88   

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https://dejure.org/1988,412
BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88 (https://dejure.org/1988,412)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1988 - 7 B 28.88 (https://dejure.org/1988,412)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 7 B 28.88 (https://dejure.org/1988,412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bodenrecht - Baugenehmigungspflicht - Asphalt-Mischanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden Wirkung des § 35 BBauG/BauGB bei Immissionen; Keine Freistellung bodenrechtlich relevanter Vorhaben von der Baugenehmigungspflicht ]Asphalt-Mischanlage]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1019
  • DVBl 1988, 540
  • DÖV 1988, 559
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
    Zum Drittschutz des § 35 BauGB im Hinblick auf Immissionen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 7).

    Das steht im Einklang mit der - auch vom Berufungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 7).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
    Es bestehen Zweifel, ob der Landesgesetzgeber die Aufstellung und den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Asphalt-Mischanlage (hier für eineinhalb Jahre), mag sie auch die Funktion einer Baustelle haben, von der bauaufsichtlichen Genehmigung, Anzeige und Zustimmung mit der Folge freistellen darf, daß die §§ 30 bis 37 BauGB nicht anwendbar sind (im Anschluß an BVerwGE 72, 300, 323 ff.).

    Das Berufungsurteil beruht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht auf einer Abweichung von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, 323 ff.).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
    Daß auch Verfahrensvorschriften drittschützende Wirkung haben können, ist, wie die Beschwerde selbst durch Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - (BVerfGE 53.30 = NJW 1980, 759) belegt, geklärt.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
    Ein Gericht verletzt diese Pflicht jedoch grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 6 B 4.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 135; Urteil vom 26. August 1983 - 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
    Ein Gericht verletzt diese Pflicht jedoch grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 6 B 4.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 135; Urteil vom 26. August 1983 - 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Der Schutz vor Immissionen im Bauplanungsrecht über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist dabei kein anderer und fällt nicht geringer aus als der Schutz vor Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 , vom 30. September 1983 - 4 C 18.80 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 8 S. 26 = juris Rn. 13, vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22 = juris Rn. 17 und vom 7. August 2012 - 7 C 7.11 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 9 = juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28.88 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 11 S. 1 = juris Rn. 3).
  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wären nur dann weitere Aufklärungsmaßnahmen des Gerichts hinsichtlich der Kapazitätsausschöpfung in den städtischen Kindertagesstätten der Beklagten in der ..., ..., ..., ..., ... und in der ... veranlasst gewesen, wenn sich diese nach den Umständen des Einzelfalls aufgedrängt hätten (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.1988 - 7 B 28/88 - juris Rn. 4f.), was mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte für von Aussagen der Beklagten abweichende tatsächliche Belegungssituationen in ihren Kindertagesstätten nicht der Fall war.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat, es sei denn, dem Gericht musste sich auch ohne Stellung eines Beweisantrags die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; Beschl. v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81   

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https://dejure.org/1987,815
BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1019
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1984 - 3 C 10.83

    Abänderung eines Beschlusses - Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    In lastenausgleichsrechtlichen Feststellungsverfahren setzt er allerdings in ständiger Rechtsprechung nur die Hälfte des Betrags an, der sich aus der begehrten Schadensfeststellung als Grundbetrag der Hauptentschädigung ergibt (in jüngster Zeit: Beschluß vom 25. Oktober 1984 - BVerwG 3 C 10.83 - in Buchholz 360 § 13 Nr. 7).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Sie kann daher auch nur innerhalb der Frist erhoben werden, in der die Beschwerde - wäre sie statthaft - hätte eingelegt werden müssen (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1986 - IV a ZR 138/83 - in NJW-RR 1986, 737).
  • FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
    aa) Ebenso wie die Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 GKG nur zulässig ist, wenn sie innerhalb der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten, der Rechtssicherheit dienenden (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2009 - 3 K 8/09, juris; Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 63 GKG Rz. 78; Hartmann, Kostengesetze online, § 63 GKG 2004 Rz. 52; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG -, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG -, 5. Aufl. 2021, § 63 GKG Rz. 11; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor §§ 135-149 FGO Rz. 132; vgl. ferner bereits BVerwG-Beschluss vom 08.09.1987 - 3 C 3/81, NVwZ 1988, 1019; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.09.1998 - 10 WF 2905/98, NJW-RR 1999, 653, jeweils zu § 25 GKG a.F.) Frist eingelegt wird, ist auch die Gegenvorstellung nur zulässig, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist erhoben wird (vgl. BGH-Beschlüsse vom 07.04.2011 - VII ZR 66/07, juris; vom 30.07.2015 - I ZB 61/13, juris; vom 09.06.2021 - IV ZR 6/20, juris; Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 68 GKG Rz. 39 und Rz. 43; Hartmann, Kostengesetze online, § 68 GKG 2004 Rz. 28; N. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 63 GKG Rz. 99; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 63 GKG Rz. 11; Laube in BeckOK Kostenrecht, § 68 GKG Rz. 197; vgl. auch BVerwG-Beschluss vom 18.02.2010 - 9 KSt 1/10, 9 KSt 2/10, juris; vgl. ferner bereits BFH-Beschlüsse vom 27.09.1996 - I R 130/94, BFH/NV 1997, 374; vom 31.03.2000 - VII R 40/99, VII B 140/99, BFH/NV 2000, 1226; BGH-Beschluss vom 12.02.1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; BVerwG-Beschluss vom 08.09.1987 - 3 C 3/81, NVwZ 1988, 1019; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.1998 - 10 A 4574/94, NVwZ-RR 1999, 479; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.09.1998 - 10 WF 2905/98, NJW-RR 1999, 653, jeweils zu § 25 GKG a.F.).
  • BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung

    Denn die Anregung zur Änderung ging vor Ablauf der dort genannten Frist hier ein (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 1019; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rdnr. 73).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 9 ME 86/17

    Eigengenutzte Zweitwohnung; Eigentümer; Inhaber; Jahreskurbeitrag; Kapitalanlage;

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, NStV-N 1982, 222, Beschluss vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - juris, Urteil vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - juris, Beschluss vom 16.1.2006 - 9 ME 304/05 - juris, Beschluss vom 4.2.2008 - 9 LA 88/07 - juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG und anderer Obergerichte; ferner Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2016, § 11 Rn. 42 m.w.N.) darf bei der Heranziehung von Zweitwohnungsinhabern zu Kurbeiträgen ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab angewandt werden, der einen an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten voraussichtlichen Mindestaufenthalt zu Grunde legt, und ist es deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, dass Inhaber von selbstgenutzten Zweitwohnungen (grundsätzlich) zur Zahlung eines - nach 30 Übernachtungen bemessenen - Jahreskurbeitrags verpflichtet sind.

    Denn in Anbetracht der hohen Erwerbs- und Unterhaltskosten für derartige Wohnungen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass deren Inhaber sie zusammen mit ihren Angehörigen auch nachhaltig zu Erholungszwecken nutzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, a.a.O., S. 223).

    In diesen Fällen können die Eigentümer der Zweitwohnung daher nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, a.a.O., Seite 223, und Urteil vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - Rn. 19 in juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG und andere Obergerichte) nicht zu einem Kurbeitrag herangezogen werden.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1998 - 7 O 5802/97

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans - Kosten

    Das Bundesverwaltungsgericht entnimmt allerdings § 25 GKG nicht nur, daß dem Gericht im Hinblick auf Streitwertbeschlüsse die Möglichkeit zur Selbstkorrektur eröffnet ist, welche durch eine innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG bei Gericht eingehende Gegenvorstellung angestoßen werden kann, sondern auch, daß die Entscheidung des Gerichts auf die fristgerecht eingegangene Gegenvorstellung nicht innerhalb der vorgenannten Frist zu ergehen braucht (Beschl. v. 8.9.1987 - 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; v. 21.2.1992 - 1 C 39.88 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56).

    Hingegen besteht regelmäßig kein Anlaß, die Gegenvorstellung gegen Festsetzungen zu ermöglichen, gegen die - wie hier - Beschwerde eingelegt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1987, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 12.2.1986 - IV a ZR 138.83 -, NJW-RR 1986, 737 = MDR 1986, 654; OVG Münster, Beschl. v. 12.12.1991, NVwZ-RR 1992, 387; Markl/Meyer, GKG, 3. Aufl. 1996, Rdnr. 54 zu § 25; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl. 1997, Rdnrn. 78 f. zu § 25 GKG).

    Für die Gegenvorstellung, die für ihren Anwendungsbereich die Funktion erfüllt, die sonst dem Rechtsmittel der Beschwerde zufällt, kann insoweit nichts anderes gelten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1987 - 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2; Schneider/Herget a.a.O., Rdnr. 59).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung;

    Sie will im Rahmen eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ausdrücken, daß bei Zweitwohnungsinhabern für die Höhe der Kurtaxe nicht die nach Tagen berechnete tatsächliche Aufenthaltsdauer im Einzelfall, sondern der einer Jahreskurabgabe entsprechende Zeitraum zugrunde zu legen ist (so schon der 3. Senat des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81).

    Eine andere Auslegung widerspricht nicht nur der Rechtsnatur der Kurtaxe (die für während des Aufenthalts gebotene Möglichkeiten erhoben wird), sondern auch dem eindeutigen Wortlaut des § 3 I NdsKurtax0 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 sowie VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159) umstrittene Frage, ob die widerlegbare Aufenthaltsvermutung zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt oder als allgemeiner Erfahrungssatz bloß innerhalb der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, kann hier dahingestellt bleiben.

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 6/01 R

    Gegenstandswertfestsetzung - Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten im

    Ergänzend hat das LSG auf Rechtsprechung hingewiesen, die den Gegenstandswert von Bescheiden über den Grund von Beiträgen nach den zu erwartenden Beiträgen bestimmt (zB BVerwG NVwZ 1988, 1019).

    Der Hinweis des LSG auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Gegenstandswert von Beitragsbescheiden dem Grunde nach (BVerwG vom 8. September 1997, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2 = NVwZ 1988, 1019) wird deshalb der unterschiedlichen Fallgestaltung nicht gerecht.

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20

    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

    Hierzu ist ausreichend, dass die Beschwerde innerhalb der Frist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG eingelegt wurde (zu § 63 GKG: LAG Baden-Württemberg vom 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, juris Rn. 7; BVerwG vom 08.09.1987 - 3 C 3/81, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage 2008, § 68 GKG, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07

    Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber

    Dem hat sich das beschließende Gericht für den Bereich von Niedersachsen angeschlossen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 - NStV-N 1982, 222; Nds. OVG, Beschl. v. 27.12.2005 - 9 ME 185/05 - NSt-N 2006, 25 = ZKF 2006, 95 sowie Beschl. v. 16.1.2006, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - L 9 AL 171/98

    Gegenstandswert im Erstattungsstreit nach § 128 AFG

    Zu vergleichbaren Sachverhalten hat auch das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 88, 1019; Juristisches Büro 1985, 738) ausgeführt, dass, wenn der Rechtsstreit die Rechtmäßigkeit eines Bescheides betrifft, in welchem die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen (dort: zur Insolvenzsicherung) nur dem Grunde nach festgestellt worden ist, die Höhe der Beiträge, die zu zahlen sind, wenn der Grundbescheid rechtmäßig ist, nicht unberücksichtigt bleiben kann.
  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

    Dem hat sich das beschließende Gericht für den Bereich von Niedersachsen angeschlossen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 - NStV-N 1982, 222; Nds. OVG, Beschl. v. 27.12.2005 - 9 ME 185/05 - NSt-N 2006, 25 = ZKF 2006, 95 sowie Beschl. v. 16.1.2006, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - L 9 U 5363/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zwangsmitgliedschaft - deutscher Unternehmer -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2006 - L 10 U 1403/06 W-A

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Kriterium -

  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines

  • BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96

    Gebühren und Kosten - Außerordentliche Beschwerde gegen Streitwertbeschluß

  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

  • BVerwG, 21.02.1992 - 1 C 39.88

    Streitwertänderung nach Gegenvorstellung - Zu niedrig angesetztes Einkommen des

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2006 - L 10 U 1403/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2006 - 11 D 94/03

    Verpachtung von Teilflächen eines Grundstücks

  • OVG Bremen, 12.06.2003 - 1 S 227/03

    Gegenvorstellung; Öffentliche Zustellung; Wiedereinsetzung; Streitwert;

  • BFH, 27.09.1996 - I R 130/94

    Änderung einer Streitwertfestsetzung von Amtswegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - 2 LA 70/08

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Streitwert

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 A 44.02
  • BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 77.96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss

  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 10.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung -

  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 8.04

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung - Anforderungen an die Möglichkeit

  • BVerwG, 13.10.2004 - 9 KSt 9.04

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2022 - 4 L 14.21

    Streitigkeit wegen Freizeitausgleichs bzw. Mehrarbeitsvergütung; Befugnis des

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2017 - 12 K 5789/14

    Insolvenzssicherung; Hausbrandleistung; Altersversorgung; Nacherhebung;

  • BVerwG, 15.11.2004 - 9 KSt 5.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung - Streitwertfestsetzung bei

  • BVerwG, 19.06.1991 - 5 C 35.90

    Herabsetzung des Streitwertes - Wirtschaftliches Interesse des Klägers an der

  • OVG Saarland, 06.01.2006 - 1 Y 16/05

    Streitwertabschlag bei auf Zahlungsverpflichtung gerichteter Feststellungsklage

  • BVerwG, 28.07.2004 - 9 KSt 3.03
  • VG Osnabrück, 08.05.2002 - 3 A 171/01

    Umfang der anzuerkennenden ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bei Ableistung einer

  • VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87

    Streitwertbemessung in Schülerbeförderungskostensachen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1246/94

    Feststellung der Halteberechtigung für eine geschützte Tierart: Streitwert

  • VGH Bayern, 06.09.2000 - 12 C 00.2281

    Streitwertfestsetzung im Verfahren betreffend Kinder- und Jugendhilferecht

  • VGH Bayern, 13.06.2000 - 8 C 00.1300

    Grundlagen der Streitwertfestsetzung - Rechtliches Interesse - Streitwertkatalog

  • VG Würzburg, 10.02.2022 - W 7 K 22.13

    Änderung der vorläufigen Streitwertfestsetzung bei Streit um

  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 4 C 09.526

    Streitwert; Abwasserentsorgung; Anschluss- und Benutzungsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 5 S 1220/94

    Streitwert einer Klage auf Erteilung einer CITES-Bescheinigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2486
BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht - Augenscheinseinnahme - Ersetzung eines Zeugenbeweises - Amtsträger - Zeugenaussage - Sachverständigengutachten - Ablehnungsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2491
  • NVwZ 1988, 1019 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Sie sind nicht als amtliche Auskünfte (vgl. nur Damrau/Weinland, in: Krüger/Rauscher, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 373 Rn. 28) zu bewerten, weil die Verfasser in das Verfahren - wenn auch nur mittelbar - involviert sind (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 4 B 256/87 -, NJW 1988, S. 2491).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Die Beschwerde macht sodann geltend, das Oberverwaltungsgericht habe hinsichtlich des Beweisantrags Nr. 8 gegen den Rechtssatz (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 20) verstoßen, daß Amtsträger, die bereits im Verwaltungsverfahren mitgewirkt hätten, keine amtliche Auskunft erteilen dürften, die einen Zeugenbeweis ersetzen solle; nach dem Beweisthema hätte das Oberverwaltungsgericht Dr. D. daher als Zeugen vernehmen müssen.
  • BVerwG, 09.05.2006 - 4 B 27.06

    Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes i. S. eines öffentlichen Belangs

    Bei einer amtlichen Auskunft, die an die Stelle eines Sachverständigengutachtens treten soll, sind die Ablehnungsgründe des § 406 ZPO, § 54 Abs. 2 und 3 VwGO zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 BVerwG 4 B 256.87 NJW 1988, 2491).

    Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe für die Befangenheit des Mitarbeiters des Landesamtes, Herrn S., hätte die Klägerin im Rahmen eines vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellenden Ablehnungsantrages geltend machen müssen (§ 173 VwGO, § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Abgesehen davon, dass ein nicht vom Gericht bestellter, sondern vom Beklagten als Sachbeistand hinzugezogener Gutachter weder "Gerichtsperson" (§ 54 Abs. 1 VwGO) noch Gerichtssachverständiger im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. § 406 ZPO ist und daher nicht entsprechend dem hier gestellten Antrag durch förmlichen Beschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen werden kann, sieht das Gericht aufgrund des klägerischen Vorbringens auch keine Veranlassung, an der Eignung des LfU-Gutachters zur Erteilung amtlicher Auskünfte wegen etwaiger Befangenheitsgründe zu zweifeln und daher seine bisherigen fachlichen Ausführungen nicht mehr im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärung zu berücksichtigen (zur Beachtlichkeit von Ausschluss- und Befangenheitsgründen bei amtlichen Auskunftspersonen s. BVerwG vom 11.1.1988, NJW 1988, 2491; vom 22.2.1988, NVwZ 1989, 184).
  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

    Die Zeugeneinvernahme einer behördlichen Auskunftsperson kommt nur in Betracht, wenn in ihrer Person Gründe vorliegen, die an ihrer Unvoreingenommenheit objektiv zweifeln lassen (vgl. BVerwG vom 11.1.1988, Az. 4 B 256/87, NJW 1988, S. 2491 f.).

    Entgegen früherer Auffassung reicht jedoch die Mitwirkung am Verwaltungsverfahren als Indiz für eine fehlende Unvoreingenommenheit nicht mehr aus (so noch BVerwG vom 11.1.1988, Az. 4 B 256/87, NJW 1988, S. 2491 f.).

  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    aa) Ob im Zusammenhang mit einer Sachverständigenablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die von § 98 VwGO über § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO verlaufende Verweisungskette mit dem Umweg über die - für die Richterablehnung im Verwaltungsprozeß spezielle - Vorschrift des § 54 VwGO mit seinen Absätzen 2 und 3 (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 20 [S. 4]) oder ohne diesen bei §§ 41 ff. ZPO endet, läßt der Senat unentschieden.
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 1 A 295/19

    Feststellungsklage; Kulturdenkmal; Dachgeschossumbau

    Die amtliche Auskunft tritt an die Stelle eines Sachverständigengutachtens (BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1988 - 4 B 256.87 -, juris Rn. 3 ff. und 6. November 2020 a. a. O.; Senatsurt. v. 28. Januar 2021 a. a. O.).

    Es bleibt vielmehr Aufgabe des Gerichts, die Stellungnahmen und amtliche Auskünfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1988 a. a. O.) auf die ihnen in tatsächlicher Hinsicht zukommende Aussagekraft zu untersuchen und zu entscheiden (vgl. § 108 Abs. 1 VwGO), inwieweit sie für die allein ihnen obliegende fallbezogene rechtliche Subsumtion und die gegebenenfalls erforderlichen rechtlichen Wertungen fruchtbar gemacht werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2021 - 10 A 2137/20 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Damit würden nicht nur die verfahrensrechtlichen Sicherungen umgangen, die das Prozessrecht für den Beweis durch Zeugen oder Sachverständige vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1988 - 4 B 256/87 -, NJW 1988, 2491), sondern auch die Nachprüfbarkeit der gemachten Aussagen und Schlussfolgerungen durch das Rechtsmittelgericht vereitelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Die - hier ergänzend erfolgte - Einholung einer amtlichen Auskunft ist ein anerkanntes Beweismittel des Verwaltungsstreitverfahrens, die im allgemeinen schriftlich erteilt wird, aber auch durch Vortrag des Amtsträgers in der mündlichen Verhandlung erteilt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1988 - 4 B 256.87 - NJW 1988, 2491).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 1 OB 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids zur Errichtung von landwirtschaftlichen

    Soll eine amtliche Auskunft an die Stelle eines Sachverständigengutachtens treten, so sind die Ablehnungsgründe der §§ 406 ZPO, 54 Abs. 2, 3 VwGO zu beachten (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1988 - 4 B 256.87 -, NJW 1988, 2491; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 98 Rdnrn. 269 ff, 276).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • BVerwG, 26.10.1993 - 7 B 53.93

    Eigentumsgarantie - Wassernutzung - Widerruf der wasserrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 8 ZB 12.2077

    Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an Gemeindetafeln

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 4 A 1110/18

    Irak; Schiit; Sunnit; Sicherheitslage; Protokoll; Niederschrift

  • OVG Sachsen, 28.01.2021 - 1 A 1290/18

    Denkmaleigenschaft; Ziergarten; geschichtliche Bedeutung; städtebauliche

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.4009
  • VG Potsdam, 15.11.2006 - 2 K 4289/02
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1988 - 5 S 3012/87

    Vernehmung von Bediensteten des Beklagten

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